"Grundsatzentscheidung" im Falle eines virtuellen Diebstahls: Das Augsburger Amtsgericht verurteilte als erstes deutsches Gericht einen Jugendlichen für seine rechtswidrige Handlung in einem Onlinespiel. Der sechzehnjährige musste sich vor dem Augsburger Amtsgericht der Anklage des Diebstahls im virtuellen Raum verantworten. Dieser hatte kurzerhand die Accounts seiner beiden Onlinebekanntschaften bei dem Onlinespiel "Metin 2" um einige Dinge erleichtert, deren Daten er von den Klägern erhalten hatte.
Das Gericht befand den Angeklagten im Sinne des Paragraphen § 303a StGB (“Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” ) schuldig und verurteilte ihn zu 80 Stunden Sozialdienst, sowie die enstandenen Kosten des Diebstahls (circa 1.000 € ) zu tragen.
Quellen: Games IP Recht , Der Standard.at
Das Gericht befand den Angeklagten im Sinne des Paragraphen § 303a StGB (“Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” ) schuldig und verurteilte ihn zu 80 Stunden Sozialdienst, sowie die enstandenen Kosten des Diebstahls (circa 1.000 € ) zu tragen.
Quellen: Games IP Recht , Der Standard.at
Rechtschreibfehler sind gewollt - nicht zufällig!
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