Blizzard reagiert auf Abmahnung

      Blizzard reagiert auf Abmahnung

      Mitte Juni mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Blizzard ab, aufgrund fehlender Informationen auf der Spielepackung sowie der anfänglichen Serverprobleme. Jetzt liegt eine Unterlassungserklärung von Blizzard vor.
      Darin verpflichtet sich das Unternehmen, auf den Verpackungen künftig deutlich darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Das betrifft nicht nur Diablo 3, sondern auch andere Titel mit Online-Zwang. Spätestens zum 1. April 2013 muss der Hinweis auf den Spielen zu finden sein.
      Was hingegen die technischen Probleme zum Release betrifft, sieht der vzbv von einer gerichtlichen Klärung ab. Mittlerweile hätten viele Spieler berichtet, dass die Server stabil laufen, wodurch ein solches Verfahren nicht mehr notwendig sei.
      Kritisiert wird allerdings weiterhin die Kontobindung der Spiele, was einen Weiterverkauf verhindert und somit eine „massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler“ darstellt.
      Das ist auch ein Thema in der Abmahnung gegen Valve, die vergangene Woche eingereicht wurde. Nicht nur, dass Steam-Spiele ebenfalls an ein Konto gebunden werden müssen, eine Ablehnung der aktualisierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sorgt gar dafür, dass man keinen Zugriff mehr auf seine erworbenen Spiele hat.

      Quelle: surfer-haben-rechte.de, Spielehersteller Valve abgemahnt
      Rechtschreibfehler sind gewollt - nicht zufällig!
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      Jetzt ist klar warum sich ANet plötzlich um jene Kunden in Deutschland kümmert, die Probleme mit GW2 und der Verbindung haben. Für österreichische Kunden hat man weiterhin "NIX" übrig. Da werden wir Ösis wohl auch eine Klage einbringen müssen. Bei uns heißt es nach wie vor lapidar, die Telkom ist schuld, man könne da nichts machen. - Interessant ist es alle mal. *fiese* Es bestätigt jedenfalls, meine Auffassung, daß es nach der Beta zu keinen Serverproblemen kommen darf, da es sich um reine Onlinegames handelt für die man bezahlt hat und diese ab Tag eins ohne Behinderung zocken können muss. Also die Kunden im laufenden Game keine Betatester sind für Firmen die für ihre Games Geld verlangen. :thumbsup:
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      Gut kombiniert, Ernst! :whistling:
      Saxxon Esprit (Ing) — Magisches Gespür: 302%
      Berufe: 500/ 400; Schreiber: 342 | Beherrschg.: 158 | Titel: 38 | Exotischer Jäger | Erleuchtet | Meister des Baus | Ex Machina
      Trittbrettpfarrer (Wä) | Feindschmecker (N) | Apokalyptusbonbon (M) | Flanierraupe (W) | Sicherheizbeamter (E)
      Schrätteli (Wg) | Tsching der Assa (D) | Keyser Söße (K) | War On Error (K)
      Übrigens, wenn man den Artikel "Abmahnung gegen Valve" liest, kann man auch feststellen warum es plötzlich möglich ist seinen Account umzubennen. Nicht wegen der Hacks wie ANet beteuerte, sondern es muß einfach möglich sein seinen Game, daß man bezahlt hat jeamanden anderen weiter zu vererben und dieser die Möglichkeit haben muss, sich einen eigenen Account zu erstellen, da ansonsten ein rechtswiederiger Tatbestand vorliegt, wie eben dies in den jeweiligen AGB´s momentan gehandhabt wird.
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      Dieser Prozeß überrascht mich ehrlich gesagt positiv (sei es das angesprochene Umbenennen oder die anderen Käuferschutzforderungen gerade gg. Valve (Entwickler von Steam) - und überhaupt... Daß es sowas im Zeitalter von ACTA/ CETA u. Co., gläsernem Bürger mit E-Kuhmarke, Verrat und chronischen Rechtsverletzungen [P. Kirchhof], der ausufernden €uro-Zahlungsbilanzkrise überhaupt noch gibt!? *thumbs*
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