Mitte Juni mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Blizzard ab, aufgrund fehlender Informationen auf der Spielepackung sowie der anfänglichen Serverprobleme. Jetzt liegt eine Unterlassungserklärung von Blizzard vor.
Darin verpflichtet sich das Unternehmen, auf den Verpackungen künftig deutlich darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Das betrifft nicht nur Diablo 3, sondern auch andere Titel mit Online-Zwang. Spätestens zum 1. April 2013 muss der Hinweis auf den Spielen zu finden sein.
Was hingegen die technischen Probleme zum Release betrifft, sieht der vzbv von einer gerichtlichen Klärung ab. Mittlerweile hätten viele Spieler berichtet, dass die Server stabil laufen, wodurch ein solches Verfahren nicht mehr notwendig sei.
Kritisiert wird allerdings weiterhin die Kontobindung der Spiele, was einen Weiterverkauf verhindert und somit eine „massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler“ darstellt.
Das ist auch ein Thema in der Abmahnung gegen Valve, die vergangene Woche eingereicht wurde. Nicht nur, dass Steam-Spiele ebenfalls an ein Konto gebunden werden müssen, eine Ablehnung der aktualisierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sorgt gar dafür, dass man keinen Zugriff mehr auf seine erworbenen Spiele hat.
Quelle: surfer-haben-rechte.de, Spielehersteller Valve abgemahnt
Darin verpflichtet sich das Unternehmen, auf den Verpackungen künftig deutlich darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Das betrifft nicht nur Diablo 3, sondern auch andere Titel mit Online-Zwang. Spätestens zum 1. April 2013 muss der Hinweis auf den Spielen zu finden sein.
Was hingegen die technischen Probleme zum Release betrifft, sieht der vzbv von einer gerichtlichen Klärung ab. Mittlerweile hätten viele Spieler berichtet, dass die Server stabil laufen, wodurch ein solches Verfahren nicht mehr notwendig sei.
Kritisiert wird allerdings weiterhin die Kontobindung der Spiele, was einen Weiterverkauf verhindert und somit eine „massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler“ darstellt.
Das ist auch ein Thema in der Abmahnung gegen Valve, die vergangene Woche eingereicht wurde. Nicht nur, dass Steam-Spiele ebenfalls an ein Konto gebunden werden müssen, eine Ablehnung der aktualisierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sorgt gar dafür, dass man keinen Zugriff mehr auf seine erworbenen Spiele hat.
Quelle: surfer-haben-rechte.de, Spielehersteller Valve abgemahnt
Rechtschreibfehler sind gewollt - nicht zufällig!
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